Das Konditorenhandwerk zählt zum Lebensmittelhandwerk und zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Die bestandene Meisterprüfung ist Voraussetzung, um selbständig das Konditorenhandwerk in einer Konditorei oder einem Konditorei-Café auszuüben.
Der Deutsche Konditorenbund leistet als Bundesinnungsverband die Berufsorganisation des Konditorenhandwerks. Zu den Leistungen zählen die Vertretung des Konditorenhandwerks als Selbstverwaltungsorganisation gegenüber der öffentlichen Hand und gesellschaftlichen Gruppen, sowie spezielle Serviceleistungen für angeschlossene Betriebe.
Praxisnahe Gestaltung und Umsetzung notwendiger neuer Regelungen oder Kampf gegen wettbewerbsverzerrende Entwicklungen – sind die Interessen des Bäckerhandwerks betroffen, sucht der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks die Diskussion mit den Verantwortlichen.
Bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen, Verwaltungsanordnungen oder politischen Planungen versorgen wir die verantwortlichen Instanzen proaktiv mit Informationen und stehen ihnen beratend zur Seite. Wir sind mit Gesetzgebern, Entscheidungsträgern und Meinungsbildnern aller Ebenen bestens vernetzt. Denn jede Entscheidung hat das Potenzial für wirtschaftliche oder unternehmerische Konsequenzen für unsere rund 14.500 Betriebe mit 293.300 Beschäftigten, die einen Jahresumsatz von rund 13 Mrd. Euro erwirtschaften.